Seit dem 1. Januar 2026 ist der Euro die offizielle Währung in Bulgarien. Für Unternehmen geht diese Änderung über Zahlungsverkehr und Buchhaltung hinaus. Sie begründet zugleich konkrete rechtliche Verpflichtungen in Bezug auf die gesellschaftsrechtlichen und konstitutiven Unternehmensdokumente.
Die Gesellschaftsverträge, Satzungen und Gründungsakte der meisten Unternehmen enthalten Angaben zum Kapital, zu Anteilen, Aktien und internen Regelungen, die in Bulgarischen Lew ausgedrückt sind. Mit der Einführung des Euro entsprechen diese Beträge nicht mehr der geltenden Währung. Obwohl das Gesetz eine automatische Umrechnung im Handelsregister vorsieht, werden die Unternehmensdokumente nicht von Amts wegen aktualisiert. Sie müssen ausdrücklich an die neue Währung angepasst werden.
In der Praxis führt die Umrechnung des Stamm- bzw. Grundkapitals häufig zu Bruchteilsbeträgen, Änderungen der Nennwerte von Anteilen oder Aktien sowie zu einem Rundungsbedarf. In vielen Fällen wirkt sich dies auf die internen Beteiligungsverhältnisse, die Entscheidungsmechanismen und die Gewinnverteilungsregeln aus. Der Prozess ist daher nicht nur formaler Natur, sondern erfordert eine sorgfältige rechtliche und gesellschaftsrechtliche Analyse.
Die neuen Regelungen gelten für alle Unternehmen mit eingetragenem Kapital, unabhängig von ihrer Größe, ihrer Geschäftstätigkeit oder ihrem aktuellen operativen Status. Jedes im Handelsregister eingetragene Unternehmen unterliegt dieser Verpflichtung.
Der Anpassungsprozess umfasst in der Regel:
- Prüfung der bestehenden Gesellschaftsdokumente und Identifizierung aller in Lew ausgewiesenen Beträge;
- Umrechnung in Euro und Analyse der Kapitalstruktur;
- Beschlussfassung durch das zuständige Gesellschaftsorgan;
- Erstellung einer aktualisierten Fassung des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung;
- Einreichung und Veröffentlichung im Handelsregister.
Ohne Eintragung entfalten die Änderungen keine Wirkung gegenüber Dritten.
Das Gesetz sieht eine Übergangsfrist von einem Jahr ab Einführung des Euro vor, innerhalb derer die Unternehmen ihre Dokumente anpassen müssen – also bis Ende 2026. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Nichtanpassung zu verwaltungsrechtlichen Sanktionen und erheblichen praktischen Schwierigkeiten führen.
Unser Team unterstützt Sie während des gesamten Prozesses – von der ersten rechtlichen Analyse bis zur endgültigen Eintragung der Änderungen. Wenn Sie Unterstützung oder eine erste Einschätzung Ihrer Situation wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden.