Schnellliquidation: Wie die neuen Änderungen im Handelsgesetz den Prozess erleichtern

Mit den letzten Änderungen des Handelsgesetzes im September 2024 wurde ein neues und vereinfachtes Verfahren für die Liquidation von Handelsgesellschaften eingeführt, genannt „Schnellverfahren zur Liquidation“. Dieses Verfahren ermöglicht es Gesellschaften, ihre Tätigkeit schneller einzustellen, sofern die im Gesetz vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind. Das Hauptziel der Einführung des beschleunigten Verfahrens besteht in der Reduzierung der administrativen Belastung und der Liquidationskosten.

Gemäß der neuen Regelung kann eine schnelle Liquidation durchgeführt werden, wenn die Gesellschaft ihre Tätigkeit durch Beschluss der Hauptversammlung und/oder mit Zustimmung der Gesellschafter eingestellt hat und zusätzlich folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Gesellschaft hat keine Tätigkeit ausgeübt oder ihre Tätigkeit vor mehr als 12 Monaten eingestellt;
  • Die Gesellschaft ist nicht mehr umsatzsteuerpflichtig oder hat ihre Umsatzsteuerregistrierung vor mehr als 12 Monaten aufgehoben;
  • Es wurden keine neuen Arbeitnehmer eingestellt oder die Arbeitsverhältnisse mit den Arbeitnehmern wurden vor mehr als 12 Monaten beendet;
  • Die Gesellschaft hat keine ausstehenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Staat oder den Gemeinden und ist nicht Partei in Gerichts- oder Vollstreckungsverfahren.

Das Verfahren beginnt mit der Einreichung eines Antrags auf Eröffnung eines Liquidationsverfahrens im Handelsregister, wonach den Liquidatoren eine Frist von drei Monaten eingeräumt wird, um mögliche Forderungen der Gläubiger zu regeln. Ein wesentlicher Vorteil des neuen Verfahrens besteht in der Verkürzung der Zeit für die Durchführung der Liquidation im Vergleich zu den deutlich längeren Fristen im regulären Verfahren.

Die Durchführung des beschleunigten Verfahrens wird erheblich Zeit und Kosten für zahlreiche Gesellschaften sparen, die seit längerer Zeit keine Tätigkeit ausgeübt haben und deren Liquidation keine Risiken für die Rechte und Interessen Dritter birgt.

Unsere Kanzlei verfügt über Erfahrung in der Durchführung von Liquidationen und bietet umfassende rechtliche Unterstützung in allen Phasen des Verfahrens – von der Erstellung der erforderlichen Unterlagen bis zur endgültigen Löschung der Gesellschaft.

Falls Sie rechtliche Unterstützung bei der Liquidation einer Gesellschaft oder einem ähnlichen Verfahren benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.

Wir sind jederzeit bereit, Ihre Fragen zu beantworten