Was sich im Verbraucherschutzgesetz im Jahr 2026 ändert und warum das für Unternehmen wichtig ist
Mit den Änderungen des Verbraucherschutzgesetzes, veröffentlicht im Staatsanzeiger, Ausgabe Nr. 13 vom 3. Februar 2026, werden neue Vorschriften zur allgemeinen Produktsicherheit und zum kollektiven gerichtlichen Schutz der Verbraucher in das bulgarische Recht eingeführt. Die Änderungen sind nicht nur für Händler im klassischen Sinne wichtig, sondern auch für Importeure, Vertreiber, Online-Plattformen und Organisationen zum Schutz von Verbraucherrechten.
In der Praxis markiert dies eine neue Phase des Verbraucherschutzes, in der höhere Anforderungen an Unternehmen gestellt, die Befugnisse der Aufsichtsbehörden erweitert und wirksamere Mechanismen zur Durchsetzung von Verantwortung bei Verstößen geschaffen werden.
Neue Regeln zur Produktsicherheit
Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft die Regeln zur Produktsicherheit. Die bisherige nationale Regelung wurde durch ein neues, an den europäischen Vorgaben ausgerichtetes System ersetzt, das einen breiteren Kreis von Produkten und Vertriebsformen erfasst.
Die neuen Anforderungen gelten nicht nur für Verkäufe in stationären Geschäften. Sie betreffen auch den elektronischen Handel, den Fernabsatz, gebrauchte Waren, reparierte, aufgearbeitete und recycelte Produkte sowie Produkte, die den Endverbraucher im Rahmen einer Dienstleistung erreichen.
Das bedeutet, dass Unternehmen sorgfältig prüfen müssen, nicht nur was sie verkaufen, sondern auch auf welche Weise das Produkt den Verbraucher erreicht und ob die erforderlichen Informationen zur Sicherheit und Rückverfolgbarkeit bereitgestellt worden sind.
Konkretere Pflichten für die Beteiligten in der Lieferkette
Die Änderungen führen auch klarere Verantwortlichkeiten für Hersteller, Importeure und Vertreiber ein. Hersteller sind nun verpflichtet, Aufzeichnungen über Beschwerden, Vorfälle, Produktrückrufe und ergriffene Abhilfemaßnahmen zu führen. Dies zeigt, dass von ihnen nicht nur erwartet wird, ein Produkt auf den Markt zu bringen, sondern auch dessen Sicherheit danach aktiv zu überwachen.
Wesentlich ist auch die Anforderung, dass ein Produkt nicht auf dem Markt bereitgestellt werden darf, wenn es keinen benannten Wirtschaftsakteur gibt, der in der Europäischen Union niedergelassen ist und die entsprechende Verantwortung trägt. Zudem müssen Informationen über Sicherheit und Rückverfolgbarkeit in bulgarischer Sprache und in bestimmten Fällen auch in einem barrierefreien Format für Menschen mit Behinderungen verfügbar sein.
Wird ein gefährliches Produkt festgestellt, kann das Gesetz vorsehen, dass die Kosten für Prüfung und Bewertung von dem betreffenden Wirtschaftsakteur getragen werden. Dadurch gewinnen vorbeugende Kontrolle und interne Organisation zusätzlich an Bedeutung.
Neue Pflichten für Online-Plattformen
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die neuen Anforderungen an Online-Plattformen und elektronische Marktplätze. Das Gesetz bezieht sie nun ausdrücklich in das System zur Gewährleistung der Produktsicherheit ein und auferlegt ihnen konkrete Verpflichtungen.
Dazu gehören die Registrierung im System „Safety Gate“, die Benennung einer einheitlichen Kontaktstelle, die Einführung interner Reaktionsverfahren sowie die Umsetzung von Anordnungen zur Entfernung, Sperrung oder Kennzeichnung gefährlicher Produkte.
In bestimmten Fällen muss die Plattform die zuständige Behörde innerhalb sehr kurzer Frist über die ergriffenen Maßnahmen informieren. Das bedeutet, dass Unternehmen, die elektronische Marktplätze betreiben, eine klare interne Organisation für den Umgang mit Meldungen und Anordnungen im Zusammenhang mit gefährlichen Produkten schaffen müssen.
Umfassenderer gerichtlicher Schutz der Verbraucher
Die zweite große Gruppe von Änderungen betrifft den gerichtlichen Schutz der kollektiven Interessen der Verbraucher. Das Gesetz führt ein neues Verfahren für sogenannte Verbandsklagen ein, mit denen bestimmte Organisationen und die Kommission für Verbraucherschutz die Interessen eines größeren Kreises betroffener Personen schützen können.
Diese Klagen beschränken sich künftig nicht mehr nur auf das Verlangen nach Unterlassung oder Verbot einer bestimmten Praxis. Es wird auch möglich sein, Schadensersatz, Reparatur, Ersatzlieferung, Preisminderung, Vertragsbeendigung und Rückerstattung gezahlter Beträge zu verlangen.
Dies ist eine wesentliche Änderung, weil sie das Risiko für Unternehmen erhöht, die mit einer großen Zahl von Verbrauchern auf der Grundlage einheitlicher Verträge, allgemeiner Geschäftsbedingungen und massenhafter Geschäftspraktiken arbeiten. In einem solchen Modell kann derselbe Verstoß eine große Zahl von Personen betreffen und deutlich schwerwiegendere Folgen haben als eine einzelne Verbraucherbeschwerde.
Schwerwiegendere Folgen bei unlauteren Geschäftspraktiken
Zu den wichtigen Änderungen gehört auch das ausdrückliche Recht des Verbrauchers, eine Preisminderung oder die Auflösung des Vertrags zu verlangen, wenn dieser infolge einer unlauteren Geschäftspraxis geschlossen wurde. Daneben bleibt die Möglichkeit bestehen, nach den allgemeinen Regeln Schadensersatz zu verlangen.
Das Gesetz sieht außerdem die sofortige Vollstreckung bestimmter Verwaltungsmaßnahmen vor, selbst wenn gegen sie Rechtsmittel eingelegt wurden. Das bedeutet, dass der Händler im Fall eines Eingreifens der Aufsichtsbehörden schnell und organisiert reagieren muss, ohne sich darauf zu verlassen, dass das Rechtsmittel allein die Wirkung der Maßnahme aussetzt.
Was Unternehmen schon jetzt sinnvollerweise tun sollten
Für die meisten Unternehmen besteht der wichtigste erste Schritt nicht in einer bloß formalen Änderung von Dokumenten, sondern in einer umfassenden Überprüfung ihrer Tätigkeit im Lichte der neuen Regeln.
Es ist zu klären, ob die angebotenen Produkte in den Anwendungsbereich der neuen Regelung fallen und welche Rolle das Unternehmen in der Lieferkette einnimmt. Anschließend sollten Etiketten, Gebrauchsanweisungen, Rückverfolgbarkeitsinformationen, Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden und Meldungen, Maßnahmen bei festgestellten Risiken sowie die Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden überprüft werden.
Für Unternehmen, die im elektronischen Handel tätig sind oder Online-Plattformen betreiben, ist es besonders wichtig, klar formulierte interne Regeln für die Reaktion auf Meldungen über gefährliche Produkte und auf Anordnungen der zuständigen Behörden zu haben.
Ebenso wichtig ist die Bewertung des Prozessrisikos. Unternehmen im Massenverbrauchergeschäft sollten nicht nur die Wahrscheinlichkeit einzelner Beschwerden, sondern auch die Möglichkeit einer Verbandsklage berücksichtigen. Dies gilt in besonderem Maße für Tätigkeiten auf der Grundlage von Standardverträgen, allgemeinen Geschäftsbedingungen, Fernabsatz, aggressiver Werbung oder digitalen Inhalten.
Fazit
Die Änderungen des Verbraucherschutzgesetzes im Jahr 2026 sind nicht bloß eine technische Gesetzesänderung. Sie stellen neue Anforderungen an die Art und Weise, wie Unternehmen ihre Verkäufe organisieren, die Produktsicherheit überwachen, mit Verbrauchern kommunizieren und ihr rechtliches Risiko steuern.
Für viele Unternehmen ist jetzt daher der richtige Zeitpunkt, ihre internen Regeln, ihre Vertragsdokumentation und die Art und Weise der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten rechtzeitig zu überprüfen. Wenn Sie Fragen zu den neuen Anforderungen haben oder eine rechtliche Prüfung und Unterstützung bei der Anpassung Ihrer Tätigkeit an das Gesetz benötigen, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.