In diesem Sommer hat das Parlament bedeutende Änderungen des arbeits- und migrationsrechtlichen Rahmens verabschiedet. Diese Änderungen betreffen sowohl Bürger Drittstaaten als auch ihre bulgarischen Arbeitgeber.

Die neuen Bestimmungen führen einen speziellen Modus für den langfristigen Aufenthalt sogenannter „digitaler Nomaden“ ein. Für die bestehenden arbeits- und migrationsrechtlichen Verfahren – EU Blue Card, Einzelgenehmigung für Aufenthalt und Arbeit sowie innerbetrieblicher Transfer – bringt das Gesetz sowohl Verfahrensvereinfachungen als auch neue Anforderungen mit sich, die im Folgenden zusammengefasst werden.

Wesentliche Änderungen:

  1. Langfristiger Aufenthalt für digitale Nomaden

Das neue Verfahren ermöglicht die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ausländische Staatsangehörige, die remote mittels Informationstechnologie arbeiten und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:i) Sie verfügen über einen gültigen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz; ii) Sie besitzen oder leiten mehr als 25 % eines solchen Unternehmens, ohne Dienstleistungen für Kunden in Bulgarien zu erbringen; oder iii) Sie erbringen seit mindestens einem Jahr vor Antragstellung in persönlicher Eigenschaft remote Dienstleistungen.

Darüber hinaus muss ein durchschnittliches Jahreseinkommen von mindestens 50-fachem der gesetzlichen Mindestmonatsvergütung des Vorjahres nachgewiesen werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für ein Jahr erteilt und kann einmal verlängert werden. Die diesbezügliche untergesetzliche Regelung wird derzeit erwartet.

  1. Anerkennung von Abschlüssen durch das Nationalen Informations- und Dokumentationszentrum

Bewerber für die EU Blue Card oder die Einzelgenehmigung für Aufenthalt und Arbeit müssen nun eine Bescheinigung des Nationalen Informations- und Dokumentationszentrums  vorlegen, die die Anerkennung ihres Hochschulabschlusses bestätigt.

Bislang bestand diese Anforderung nicht, was zu Verzögerungen und zusätzlichen Hürden für zukünftige Antragsteller führen kann.

  1. Wegfall der Pflicht zur privaten Krankenversicherung

Inhaber der Einzelgenehmigung für Aufenthalt und Arbeit werden nun in das obligatorische staatliche Gesundheitssystem einbezogen. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen.

Saisonarbeiter unterliegen ebenfalls der Pflicht zur Krankenversicherung.

  1. Genehmigung bei Arbeitgeberwechsel

Nach dem ersten Jahr hochqualifizierter Beschäftigung müssen Inhaber der EU Blue Card die Genehmigung der Migrationsdirektion einholen, wenn sie ihren Arbeitgeber wechseln möchten.

Bisher war hierfür lediglich eine Mitteilung erforderlich.

  1. Neue zulässige Kategorien für die EU Blue Card

Die Änderungen erweitern die Liste der zulässigen Bewerber für die EU Blue Card um Führungskräfte und Spezialisten im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT).

Wenn Sie Fragen zu diesen Änderungen haben oder Unterstützung bei der Beantragung der entsprechenden Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis wünschen, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

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