BULGARIEN HARMONISIERT SEINE GESETZGEBUNG IM BEREICH DER ZAHLUNGSDIENSTE UND -SYSTEME MIT DER EU

Das neue Gesetz über Zahlungsdienste und -systeme (GZS) erweitert die Definition, welche Dienste in den Bereich der Zahlungsdienste und -systeme fallen, führt neue Arten von Zahlungsdiensten ein und regelt die Tätigkeiten von Anbietern, die diese Dienste anbieten, indem zusätzliche Bedingungen für die Zulassung von Zahlungsinstituten und E-Geld-Unternehmen festgelegt werden.
Mit den neuen Vorschriften wird eine Änderung der Arten von Zahlungsdiensten eingeführt. Bislang wurde bei Diensten zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs die Zustimmung des Zahlers über ein Telekommunikations-, Digital- oder Informationsgerät erteilt und die Zahlung an den Betreiber des betreffenden Geräts geleistet. Dieser Betreiber hatte lediglich die Rolle einer zwischengeschalteten Stelle zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Zahlungsdienstleister. Mit der Gesetzesänderung wird dieses Verfahren durch die Einführung von zwei neuen Arten von Zahlungsdiensten ersetzt: Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Für Zahlungsdienstleister werden besondere Anforderungen zur Abschwächung und Kontrolle operationeller Risiken sowie von Sicherheitsrisiken geschaffen. Außerdem werden Vorschriften für die Meldung von Vorfällen vorgesehen.
Der vollständige Wortlaut des Gesetzes ist hier zu finden.
