Mit dem neuen Gesetz über die Verwaltung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds in Bulgarien wird ein neuer nationaler institutioneller Rahmen geschaffen, der das Verfahren für die Bereitstellung von Finanzhilfen durch Zuschüsse regelt. Des Weiteren werden die spezifischen Regeln für die Benennung eines Vertragspartners durch den Empfänger einer Finanzhilfe sowie die Regeln für die Überprüfung und Bescheinigung der förderfähigen Ausgaben und für die Durchführung von Zahlungen und Finanzkorrekturen geregelt.

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