NEUE GESETZLICHE MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DER BESCHÄFTIGUNG
22 Dezember 2015

Der Staat bezuschusst Arbeitgeber, die von der Agentur für Arbeit vermittelte Arbeitslose einstellen, mit bis zu 50 Prozent: Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen gemeldet sind; Arbeitslose bis zum Alter von 24 Jahren; Arbeitslose mit Grundschulbildung und darunter; Arbeitslose ab 50 Jahren.
Mit der Änderung des Beschäftigungsförderungsgesetzes unterstützt der Staat jedes Unternehmen, das einen von der Unterabteilung der Agentur für Arbeit überwiesenen Arbeitslosen mit einer dauerhaften Behinderung einstellt, mit einem Zuschuss von bis zu 75 % des Lohns für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, mindestens jedoch für drei und höchstens zwölf Monate.
