ÄNDERUNGEN IM VERFASSUNGSRECHTLICHEN RAHMEN DER JUSTIZ

Der Oberste Justizrat wird künftig in ein Richter- und ein Staatsanwaltskollegium unterteilt sein. Das Plenum des Rates wird sich aus allen Mitgliedern der beiden Kollegien zusammensetzen. Dem Richterkollegium gehören 14 Mitglieder an, nämlich die Präsidenten des Obersten Kassationshofs und des Obersten Verwaltungsgerichts, sechs direkt von den Richtern gewählte Mitglieder und sechs von der Nationalversammlung gewählte Mitglieder. Das Staatsanwaltskollegium des Obersten Justizrates besteht aus 11 Mitgliedern, und zwar dem Generalstaatsanwalt, vier direkt von den Staatsanwälten gewählten Mitgliedern, einem direkt von den Ermittlern gewählten Mitglied und fünf von der Nationalversammlung gewählten Mitgliedern.
Jedes der beiden Kollegien entscheidet entsprechend seiner fachlichen Ausrichtung über die Ernennung, Beförderung, Versetzung, Beurteilung und Entlassung von Richtern und Staatsanwälten.
