Mit der Einführung des neuen elektronischen Systems der Agentur für Straßeninfrastruktur („ASI“) für die Zahlung von Vignettengebühren, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, gab es eine Reihe von Schwierigkeiten für Bürger und Unternehmen. Derzeit warnt die Software der ASI weder vor der Eingabe eines falschen oder nicht existierenden Fahrzeugkennzeichens, noch ermöglicht sie eine Korrektur nach der Zahlung.

Gleichzeitig versucht die Agentur, die Nutzer des Dienstes davon zu überzeugen, dass die geleistete Zahlung zu ihren Lasten geht, so dass sie de facto gezwungen sind, zweimal für eine Dienstleistung zu zahlen.

In der Tat gibt es eine Lösung für das Problem, und zwar in Form eines Gerichtsverfahrens gegen die ASI. Bereits im vergangenen Jahr hat unser Team unseren Kunden, ein führendes Unternehmen der Druckindustrie, erfolgreich dabei unterstützt, die für ein falsches Kennzeichen eines Firmenwagens gezahlten Beträge zurückzuerhalten.

Die Anwaltskanzlei Vassilev & Partner bietet Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung bei der Rückforderung von Beträgen von der Agentur für Straßeninfrastruktur.

 

 

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