WAS REGELT DAS NEUE GESETZ ZUR DURCHSETZUNG VON MASSNAHMEN GEGEN MARKTMISSBRAUCH VON FINANZINSTRUMENTEN?

Um die Umsetzung der Verordnung (EU) 596/2014 und die Einführung der Bestimmungen der Richtlinie 2015/2392 in nationales Recht zu gewährleisten, verabschiedete die Nationalversammlung das Gesetz zur Durchsetzung von Maßnahmen gegen Marktmissbrauch von Finanzinstrumenten (GDMMF), das am 30. September 2016 in Kraft trat.
- Was regelt das Gesetz?
Das Gesetz regelt Maßnahmen gegen Insiderhandel, illegale Weitergabe von Insiderinformationen und Marktmanipulation bei Finanzinstrumenten. Seine Ziele sind die Aufdeckung und Verhinderung von Marktmissbrauch, die Stärkung des öffentlichen Vertrauens in den Markt für Finanzinstrumente, die rechtzeitige und vollständige Offenlegung von Informationen für Anleger und die Schaffung von Bedingungen für die Entwicklung eines fairen, transparenten und effizienten Marktes für Finanzinstrumente.
- Wer sind die zuständigen Behörden?
Das Gesetz sieht vor, dass die Finanzaufsichtskommission und der stellvertretende Vorsitzende der Kommission, der die Abteilung für Anlageaufsicht leitet, die Einhaltung des GDMMF, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und ihrer Durchführungsbestimmungen überwachen.
- Wer kann Verstöße gegen das Gesetz melden?
Jede Person ist berechtigt, einen Verstoß gegen dieses Gesetz, die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und ihre Durchführungsrechtsakte zu melden, sowohl wenn ein Verstoß vorliegt als auch wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass ein Verstoß begangen worden ist oder begangen werden soll. Jede Meldung eines Verstoßes wird in ein spezielles Register eingetragen, das von den Beamten der Abteilung Anlageaufsicht der Kommission für Finanzaufsicht geführt wird. Das Gesetz regelt spezielle Kommunikationskanäle, über die Meldungen von Verstößen eingehen, und führt eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Informationen im Zusammenhang mit den Meldungen von Verstößen und zum Schutz der Identität der Personen, die Verstöße melden, ein, indem der Zugang zu den Informationen nur den Mitarbeitern der Finanzaufsichtskommission gewährt wird. Die im Register gespeicherten Informationen werden so aufbewahrt, dass ihre Vertraulichkeit und Sicherheit gewährleistet ist.
- Welche Befugnisse haben die Kommission für Finanzaufsicht und der stellvertretende Vorsitzende der Kommission?
Das GDMMF sieht Verwaltungszwangsmaßnahmen und Verwaltungssanktionen vor, wobei die im Gesetz vorgesehenen Beträge der Geldbußen und Geldstrafen je nach Art des Verstoßes, seiner Abfolge und anderen Kriterien zwischen 500 und 30 Millionen BGN liegen. Durch schriftliche begründete Entscheidung des stellvertretenden Vorsitzenden resp. der Finanzaufsichtskommission kann administrative Zwangsmaßnahmen verhängen, um administrative Verstöße gegen das GDMMF, die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und ihre Durchführungsrechtsakte zu verhindern und zu unterbinden sowie deren schädliche Folgen zu verhindern und zu beseitigen. Entscheidungen über die Verhängung einer Verwaltungszwangsmaßnahme sind sofort vollstreckbar, unabhängig davon, ob sie angefochten werden.
Die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zielt darauf ab, einen einheitlichen und stabilen Rechtsrahmen zu schaffen, der für alle Personen in der EU dieselben Regeln vorsieht, und zur Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen beizutragen, indem abweichende nationale Anforderungen verhindert werden.
